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   VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19   

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VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19 (https://dejure.org/2022,594)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2022 - 61-VI-19 (https://dejure.org/2022,594)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 61-VI-19 (https://dejure.org/2022,594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Einsicht, Messunterlagen, Rechtsmittel, Verfassungsbeschwerde, Subsidiarität, Divergenzvorlage

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 3 Abs. 1 S. 1, Art. 86 Abs. 1 S. 2, Art. 91 Abs. 1, Art. 101; OWiG § 62 Abs. 1 S. 1, § 77 Abs. 2 Nr. 1; VfGHG Art. 51 Abs. 2 S. 1
    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

  • verkehrslexikon.de

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen zur Ahndung einer Überschreitung der zulässigen Höchstge-schwindigkeit im Straßenverkehr

  • rewis.io

    Hauptverhandlung, Verfassungsbeschwerde, Verteidiger, Schuldspruch, Fahrverbot, Beweisantrag, Geschwindigkeitsmessung, Verletzung, Ablehnung, Berufung, Geschwindigkeit, Einspruch, Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsbeschwerde, faires Verfahren, Aussicht auf Erfolg, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 12. November 2020 (NJW 2021, 455) und nachfolgenden Entscheidungen (z. B. BVerfG vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 - juris; vom 4.5.2021 - 2 BvR 277/19 - juris) nicht beanstandet, dass die Fachgerichte bei Geschwindigkeitsverstößen im Fall eines standardisierten Messverfahrens von einer reduzierten Sachverhaltsaufklärungs- und Darlegungspflicht ausgehen und grundsätzlich - ohne konkrete Anhaltspunkte für eventuelle Messfehler - zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes die Mitteilung des eingesetzten standardisierten Messverfahrens, der ermittelten Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und des berücksichtigten Toleranzwerts genügen lassen.

    Der Betroffene muss in aller Regel schon bei der Verwaltungsbehörde eine Herausgabe der von ihm für eine Überprüfung des Messergebnisses und zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens erforderlich gehaltenen Daten beantragen und im Fall einer Ablehnung auch insoweit den Rechtsweg erschöpfen, d. h. eine gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG herbeiführen (vgl. zur Eigenständigkeit der Entscheidungen der Amtsgerichte über die behördliche Versagung der Einsichtnahme im Bußgeldverfahren gemäß § 62 OWiG gegenüber dem Hauptsacheverfahren etwa BVerfG vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 8).

    Auch wenn diese Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg bereits damals in der Literatur auf Bedenken stieß (in der Rechtsbeschwerdebegründung wurde insoweit auf König in DAR 2018, 361/369 hingewiesen) und die maßgebliche Erwägung, dass es in derartigen Fällen (allein) um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht gehe, jedenfalls unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzutreffend erscheint, liegt in dem erkennbaren inzidenten Anschluss des hier entscheidenden Einzelrichters an die damalige Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Bamberg zwar eine fehlerhafte Rechtsanwendung (vgl. BVerfG vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 5: "Fehlannahme"), er begründet aber nicht den Vorwurf objektiver Willkür.

  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Das Amtsgericht wies mit Beschluss vom 6. September 2018 das Bayerische Polizeiverwaltungsamt an, der Beschwerdeführerin bzw. ihrer Verteidigerin die "Lebensakte des verwendeten Messgeräts" und den "Schulungsnachweis des Messbeamten" zur Verfügung zu stellen; im Übrigen wies es den Antrag unter Bezugnahme auf mehrere Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg (vom 4.4.2016 Az. 3 Ss OWi 1444/15; vom 24.8.2017 Az. 3 Ss OWi 1162/17; vom 13.6.2018 Az. 3 Ss OWi 626/18) zurück, wonach ein Recht auf Übersendung der Messdaten nicht bestehe.

    Die Generalstaatsanwaltschaft nahm dabei u. a. auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. April 2016 Az. 3 Ss OWi 1444/15 Bezug.

    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass sich das Oberlandesgericht Bamberg zum maßgeblichen Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung bereits mehrfach mit der Problematik beschäftigt und sowohl einen Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesehen als auch die Verortung der Frage bei der gerichtlichen Aufklärungspflicht betont und auf seine "gefestigte Rechtsprechung" verwiesen hatte - so beispielsweise in der in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 25. März 2019 in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. Juni 2016 (Az. 3 Ss OWi 1444/15 - juris Rn. 22) oder in der bereits im Beschluss des Amtsgerichts vom 6. September 2018 und der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts vom 24. September 2018 zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 13. Juni 2018 (Az. 3 Ss OWi 626/18 - juris Rn. 4).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV untersagt jede willkürliche Verschiebung von richterlichen Zuständigkeiten innerhalb der Justiz (VerfGH vom 14.7.2014 VerfGHE 67, 175 Rn. 18; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 18).

    Eine Grundrechtsverletzung kommt insoweit jedoch nur in Betracht, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 22; vom 7.2.2019 - Vf. 60-VI-17 - juris Rn. 42).

  • VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Der Verfassungsgerichtshof überprüft Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren wie hier ergangen sind, im Rahmen seiner insoweit beschränkten Prüfungskompetenz auch darauf hin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie das Recht auf den gesetzlichen Richter - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.2.2019 - Vf. 60-VI-17 - juris Rn. 27 m. w. N.).

    Eine Grundrechtsverletzung kommt insoweit jedoch nur in Betracht, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126; vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 22; vom 7.2.2019 - Vf. 60-VI-17 - juris Rn. 42).

  • OLG Bamberg, 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18

    Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung der digitalen Messdatei und sonstiger

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Das Amtsgericht wies mit Beschluss vom 6. September 2018 das Bayerische Polizeiverwaltungsamt an, der Beschwerdeführerin bzw. ihrer Verteidigerin die "Lebensakte des verwendeten Messgeräts" und den "Schulungsnachweis des Messbeamten" zur Verfügung zu stellen; im Übrigen wies es den Antrag unter Bezugnahme auf mehrere Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg (vom 4.4.2016 Az. 3 Ss OWi 1444/15; vom 24.8.2017 Az. 3 Ss OWi 1162/17; vom 13.6.2018 Az. 3 Ss OWi 626/18) zurück, wonach ein Recht auf Übersendung der Messdaten nicht bestehe.

    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass sich das Oberlandesgericht Bamberg zum maßgeblichen Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung bereits mehrfach mit der Problematik beschäftigt und sowohl einen Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesehen als auch die Verortung der Frage bei der gerichtlichen Aufklärungspflicht betont und auf seine "gefestigte Rechtsprechung" verwiesen hatte - so beispielsweise in der in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 25. März 2019 in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. Juni 2016 (Az. 3 Ss OWi 1444/15 - juris Rn. 22) oder in der bereits im Beschluss des Amtsgerichts vom 6. September 2018 und der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts vom 24. September 2018 zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 13. Juni 2018 (Az. 3 Ss OWi 626/18 - juris Rn. 4).

  • OLG Bamberg, 05.09.2016 - 3 Ss OWi 1050/16

    Kein Gehörsverstoß allein wegen Verweigerung der Rohmessdaten; keine

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Die im Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. September 2016 Az. 3 Ss OWi 1050/16 gegebene Begründung, die dortige Sache dem Bundesgerichtshof nicht vorzulegen, werde dem Sinn und Zweck von § 121 Abs. 2 GVG nicht gerecht.

    Sie hat dort aber bereits selbst zugleich einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. September 2016 Az. 3 Ss OWi 1050/16 angesprochen (und aus ihrer Sicht für nicht überzeugend gehalten), in dem eine Verpflichtung zur Divergenzvorlage mit ausführlicher Begründung gerade verneint wurde, da die eigene Rechtsprechung in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs stehe.

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist Beschwerdegegenstand grundsätzlich immer die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22; Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 22).

    Eine im Instanzenzug vorhergehende Entscheidung ist für die verfassungsgerichtliche Prüfung nur dann unmittelbar maßgeblich, wenn sich ein Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens wendet und - wie im Fall der Nichtzulassung eines der Zulassung bedürfenden Rechtsmittels - das letztinstanzliche Gericht keine umfassende materielle Prüfung vornimmt (vgl. dazu VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; vom 2.5.2019 - Vf. 92-VI-14 - juris Rn. 24, jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von der, die dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2012 (NJW 2012, 1715 Rn. 19; vgl. auch VerfGH RhPf vom 15.1.2020 - VGH B 19/19 - juris; VerfGH BW vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17 - juris) zugrunde lag, bei der die angegriffene Entscheidung nicht klar erkennen ließ, aus welchen Gründen die Revision nicht zugelassen wurde, und bei der es im Übrigen um die unmittelbare Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision (in einem Zivilverfahren) ging.
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von der, die dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2012 (NJW 2012, 1715 Rn. 19; vgl. auch VerfGH RhPf vom 15.1.2020 - VGH B 19/19 - juris; VerfGH BW vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17 - juris) zugrunde lag, bei der die angegriffene Entscheidung nicht klar erkennen ließ, aus welchen Gründen die Revision nicht zugelassen wurde, und bei der es im Übrigen um die unmittelbare Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision (in einem Zivilverfahren) ging.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17

    Einsichtsrecht in Messunterlagen des Bußgeldverfahrens: Nichtvorlage an BGH

    Auszug aus VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von der, die dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2012 (NJW 2012, 1715 Rn. 19; vgl. auch VerfGH RhPf vom 15.1.2020 - VGH B 19/19 - juris; VerfGH BW vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17 - juris) zugrunde lag, bei der die angegriffene Entscheidung nicht klar erkennen ließ, aus welchen Gründen die Revision nicht zugelassen wurde, und bei der es im Übrigen um die unmittelbare Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision (in einem Zivilverfahren) ging.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

  • BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 277/19

    Verfassungsbeschwerde wegen genereller Versagung des Begehrens auf

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 166/98

    Vorlegung einer Rechtsfrage an den BGH durch allein entscheidenden Richter

  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf BY)

  • VerfGH Bayern, 29.09.1989 - 56-VI-88
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

  • BVerfG, 10.03.2016 - 2 BvR 408/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig aufgrund fehlender Grundrechtsverletzung und

  • VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15

    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

  • OLG Bamberg, 24.08.2017 - 3 Ss OWi 1162/17

    Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen abgelehnter Einsicht in Messdateien

  • VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

  • VerfGH Bayern, 02.05.2019 - 92-VI-14

    Prozessgrundrechte

  • BayObLG, 30.04.2019 - 202 ObOWi 505/19

    Protokollberichtigung: Keine "Rügeverkümmerung" ohne vorherige Anhörung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

    Vor diesem Hintergrund muss der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, der die Zugänglichmachung bestimmter Unterlagen begehrt, diesen Anspruch mittels eines Antrags auf Herausgabe bzw. Zugänglichmachung der von ihm zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für erforderlich gehaltenen Daten grundsätzlich bereits gegenüber der Bußgeldstelle geltend machen und im Falle von dessen Ablehnung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG stellen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 25. Mai 2020 - VGH B 17/20 -, n.v.; Beschluss vom 20. Juli 2020 - VGH B 46/20 u.a. -, n.v.; Beschluss vom 18. August 2020 - VGH B 49/20 -, n.v.; Beschluss vom 21. Juni 2021 - VGH A 39/21 -, juris Rn. 27 ; ebenso VerfG Bbg, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 48/20 -, juris Rn. 24; BayVerfGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - Vf. 61-VI-19 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, NJW 2021, 455 [459 Rn. 60 a.E. und 460 Rn. 66]; offen lassend VerfGH Saarland, Beschluss vom 27. April 2018 - Lv 1/18 -?, juris Rn. 37).

    Hiergegen spricht, dass der Beschwerdeführer bereits im Verwaltungsverfahren anwaltlich vertreten war und er sich das Verhalten seines früheren Verteidigers insoweit zurechnen lassen muss (vgl. allg. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - Vf. 61-VI-19 -, juris Rn. 48).

    Auch die weiteren Erwägungen des Beschwerdeführers zu den angeblich fehlenden Erfolgsaussichten eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG beim Amtsgericht Wittlich bleiben im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit spekulativ und greifen daher nicht durch (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - Vf. 61-VI-19 -, juris Rn. 48).

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb angezeigt, weil der angegriffene Beschluss eine ausdrückliche Begründung, warum der Einzelrichter von einer Übertragung der Sache auf den Senat gemäß § 80a Abs. 3 Satz 1 OWiG abgesehen hat, nur in Bezug auf das Recht auf rechtliches Gehör, nicht aber in Bezug auf das faire Verfahren enthält (vgl. zur Frage der Begründungspflicht auch BayVerfGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - Vf. 61-VI-19 -, juris Rn. 58).

  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist zwar Beschwerdegegenstand grundsätzlich die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 36; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22; Müller in Meder/ Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 22).

    Eine im Instanzenzug vorhergehende Entscheidung ist für die verfassungsgerichtliche Prüfung allerdings dann unmittelbar maßgeblich, wenn das letztinstanzliche Gericht keine umfassende materielle Prüfung vorzunehmen hat (vgl. dazu VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; vom 2.5.2019 - Vf. 92-VI-14 - juris Rn. 24, vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 36, jeweils m. w. N.).

    a) Der Verfassungsgerichtshof hat bisher offengelassen, ob sich das Recht auf ein faires Verfahren, wie es in Art. 6 EMRK positivrechtlich normiert ist und wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG herleitet (BVerfG vom 26.5.1981 BVerfGE 57, 250/274 f.; vom 12.11.2020 NJW 2021, 451 Rn. 31 ff.), als ein verfassungsbeschwerdefähiger Grundrechtsanspruch auch aus Art. 101 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ergibt (vgl. VerfGH vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/105; vom 17.11.2014 VerfGHE 67, 291 Rn. 51; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 36; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 38, jeweils m. w. N.).

    Er muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3; vom 22.5.2017 NJW 2017, 3141 Rn. 3).

    aa) In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat der Betroffene zur Wahrung des verfassungsprozessualen Grundsatzes materieller Subsidiarität seinen Anspruch auf Zurverfügungstellung der von ihm zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für erforderlich gehaltenen Daten grundsätzlich bereits gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend zu machen und bei dessen Ablehnung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG zu stellen (VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 40; VerfGH RhPf vom 25.5.2020 - VGH B 17/20 - BeckRS 2020, 62788 Rn. 8; vom 20.7.2020 - VGH B 46/20 u. a. - BA S. 6; vom 18.8.2020 - VGH B 49/20 - BA S. 6, jeweils nicht veröffentlicht; vom 21.6.2021 - VGH A 39/21 - juris Rn. 27).

    Der Betroffene muss in aller Regel schon bei der Verwaltungsbehörde eine Herausgabe der von ihm für eine Überprüfung des Messergebnisses und zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens erforderlich gehaltenen Daten beantragen und im Fall einer Ablehnung auch insoweit den Rechtsweg erschöpfen, d. h. eine gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG herbeiführen (VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris 40 ff.).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 VB 38/18

    Versagung der Einsicht in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im

    Im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es in der Regel erforderlich, dass der Betroffene seinen Anspruch auf Informationszugang mittels eines Antrags auf Herausgabe bzw. Zugänglichmachung der von ihm für erforderlich gehaltenen Daten bereits gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend macht und im Falle von dessen Ablehnung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG stellt (siehe hierzu Bay. VerfGH, Entscheidung vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 -, Juris Rn. 40 ff.; vgl. auch VerfGH RP, Beschlüsse vom 21.6.2021 - VGH A 39/21 -, Juris Rn. 27, und vom 22.7.2022 - VGH B 30/21 -, Juris Rn. 22; VerfG Bbg., Beschluss vom 18.2.2022 - 48/20 [richtig: VfGBbg 48/20 - d. Red.] -, Juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Der Beschwerdeführer muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; Müller, a. a. O., Art. 120 Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22

    Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des

    a) Über die formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus verlangt der in Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der materiellen Subsidiarität, dass ein Beschwerdeführer bereits in dem ihm nach der einschlägigen Prozessordnung offenstehenden Rechtsbehelfsverfahren formgerecht und substanziiert die Beanstandungen vorgetragen hat, die er nunmehr im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend machen will; hat er dies versäumt, ist es ihm verwehrt, sie nachträglich im Weg der Verfassungsbeschwerde zu erheben (VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/191; vom 13.5.2012 - Vf. 8-VI-12 - juris Rn. 33; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; vgl. auch Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 25; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 58 m. w. N.).

    Eine Grundrechtsverletzung liegt darin aber nur, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 52; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 58 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 27.12.2022 - 32-VI-22

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Über die formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus verlangt deshalb der in Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der materiellen Subsidiarität, dass ein Beschwerdeführer bereits in dem nach der einschlägigen Prozessordnung offenstehenden Rechtsmittelverfahren formgerecht und substanziiert diejenigen Beanstandungen vorgetragen hat, die er nunmehr im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend machen will; hat er dies versäumt, ist es ihm verwehrt, sie nachträglich im Weg der Verfassungsbeschwerde zu erheben (vgl. VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 42 m. w. N.).

    Er muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39 m. w. N.; vom 1.6.2012 - Vf. 102-VI-11 - juris Rn. 18).

  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Eine Grundrechtsverletzung liegt darin aber nur, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 52; vom 17.5.2022 - Vf. 63-VI-19 - juris Rn. 46).
  • VerfGH Bayern, 07.04.2022 - 66-VI-19

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Beurteilung der

    Sie ist als Partei des Ausgangsverfahrens auch als juristische Person Trägerin dieses Grundrechts (vgl. VerfGH vom 2.2.1962 VerfGHE 15, 8/9; Schulz in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 91 Rn. 5), hat durch Herbeiführung einer Anhörungsrügeentscheidung nach § 321 a ZPO den Rechtsweg erschöpft (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) und auch dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität genügt, demgemäß ein Beschwerdeführer bereits in dem nach der einschlägigen Prozessordnung offenstehenden Rechtsmittelverfahren formgerecht und substanziiert diejenigen Beanstandungen vorgetragen haben muss, die er nunmehr im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend machen will (vgl. VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 143/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen

    Vor diesem Hintergrund muss der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, der die Zugänglichmachung bestimmter, von ihm zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für erforderlich gehaltener Unterlagen oder Daten verlangt, diesen Anspruch bereits mittels eines Antrags auf Herausgabe beziehungsweise Zugänglichmachung gegenüber der Bußgeldstelle geltend machen und im Falle von dessen Ablehnung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG stellen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 9, und VerfGH 30/22.VB-1, juris, Rn. 8; VerfGH BW, Urteil vom 16. Januar 2023 - 1 VB 38/18, NZV 2023, 214 = juris, Rn. 28; VerfGH BY, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - Vf. 61-VI-19, juris, Rn. 40; LVerfG BB, Beschluss vom 18. Februar 2022 - VfGBbg 48/20, juris, Rn. 24; VerfGH RP, Beschluss vom 22. Juli 2022 - VGH B 30/21, NZV 2022, 427 = juris, Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren rügt, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen, ob sich ein solches Recht, wie es in Art. 6 EMRK positivrechtlich normiert ist und wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG herleitet (BVerfG vom 26.5.1981 BVerfGE 57, 250/274 f.; vom 12.11.2020 NJW 2021, 451 Rn. 31 ff.), als ein verfassungsbeschwerdefähiger Grundrechtsanspruch auch aus Art. 101 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ergibt (vgl. VerfGH vom 17.11.2014 VerfGHE 67, 291 Rn. 51; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 38, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum

  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 48/20

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 21/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 30/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldstrafe

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